Ab 2015 können Steuerzahler Minderung von Verzugszinsen und Pönalen bei der Finanzverwaltung beantragen

6. 3. 2015
Verzugszinsen und Pönale, die nach dem 1. Januar 2015 festgesetzt werden, können zum Teil oder in voller Höhe erlassen werden. Als Voraussetzung gilt, dass der Steuerzahler langfristig (in den letzten drei Jahren) seine gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Buchführung und insbesondere gegenüber der Finanzverwaltung ordnungsgemäß erfüllt hat. Konkrete Vorgaben für die Finanzverwaltung sind ab Februar 2015 in Kraft.

related articles