Arbeitsunfähigkeit der Mitarbeiter wird elektronisch gemeldet / „eNeschopenka“

4. 2. 2020
Ab 1. 1. 2020 ist ein neues elektronisches System „eNeschopenka“ in Betrieb. Es handelt sich um eine Vereinfachung im Rahmen von Anmeldung und Bearbeitung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die neuerdings in elektronischer Form zwischen Mitarbeiter, Arbeitgeber, Arzt und Sozialversicherung abgewickelt wird.

Neu ist, dass der Arbeitsunfähigkeitsschein elektronisch direkt vom Arzt an die Sozialversicherung gemeldet wird. Der Mitarbeiter muß seinen Arbeitgeber zwar per e-mail, SMS etc. informieren, die bisherigen Formulare entfallen nun aber und alle notwendigen Dokumente weiter werden elektronisch bearbeitet. Informationen werden an den Arbeitgeber elektronisch per Datenbox weitergeleitet.

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