Erleichterungen bei Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen

3. 1. 2013

Zum 1.1.2013 werden Verrechnungspreise für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert. Betroffen sind unter anderem regelmäßige Verwaltungs-, Finanz- und Beratungsleistungen, deren Gesamtwert 10% des Umsatzes des leistenden Unternehmens, 20% der Betriebskosten des empfangenden Unternehmens und 50 Mio. CZK pro Jahr nicht überschreitet.

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