Erleichterungen bei Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen
3. 1. 2013
Zum 1.1.2013 werden Verrechnungspreise für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert. Betroffen sind unter anderem regelmäßige Verwaltungs-, Finanz- und Beratungsleistungen, deren Gesamtwert 10% des Umsatzes des leistenden Unternehmens, 20% der Betriebskosten des empfangenden Unternehmens und 50 Mio. CZK pro Jahr nicht überschreitet.