Fälligkeitsfrist der Forderungen gesetzlich geregelt
3. 4. 2013
Die gesetzliche Maximalfrist von 30 Tagen für Fälligkeit von Forderungen wurde Ende März 2013 im tschechischen Handelsgesetzbuch neu geregelt. Die Vertragsparteien können diesen Frist vertraglich auf 60 Tage verlängern. Damit wurden die Bestimmungen der EU Richtlinie 2011/7/EG in tschechische Gesetze übernommen.