Kein Steuererlass mehr ab 2011

28. 10. 2010

Zum 1. 1. 2011 tritt ein neues Steuerverwaltungsgesetz (Nr. 280/2009 Slg., daňový řád) in Kraft. Danach hat der Steuerzahler nicht mehr die Möglichkeit, bei der Finanzbehörde den Erlass von nachträglich festgesetzten Steuern (z.B. aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung) und der dazugehörigen Strafzinsen zu beantragen. Die bis zum Jahresende 2010 eingereichten Erlassanträge werden noch nach bisher gültigem Recht entschieden.

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