Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

4. 11. 2010

Das Abgeordnetenhaus hat neben zahlreichen Sparmaßnahmen im Einkommensteuer- und Sozialbereich auch neue Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verabschiedet. Während der Arbeitgeber bisher die Zahlungen für die ersten 14 Tage der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen hatte, wird die Zahlung zukünftig auf 21 Tage erweitert. Die Neuregelungen werden nach Verabschiedung durch Senat und nach Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft treten.

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