Neue Investitionszulagen ab dem 1. Juli 2014

11. 12. 2013

In 2014 gibt es neue Regeln für regionale Förderungen. Die wichtigste Änderung ist die Begrenzung der öffentlichen Förderung von Investitionsanreizen nach dem 1. Juli 2014 auf maximal 25% der förderfähigen Kosten. Diese Beschränkung gilt für Großunternehmen (laut der EU Definition – Gesellschaft mit mehr als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von über 500 Mio. EUR oder Bilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR). Falls Unternehmen diese Investitionsanreize nutzen wollen, sind die Investitionsvorhaben der zuständigen „Agentur CzechInvest“ bis Ende Februar 2014 vorzulegen.

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