Neuerungen bei Steuern und Sozialversicherung für 2020 und 2021

6. 2. 2020
Weitere Elektronische Erfassung von Bareinnahmen
Im Mai wird die letzte Welle der elektronischen Erfassung von Bareinnahmen erfolgen. Dies betrifft nun freie Berufe, Verkehr, Landwirtschaft, Handwerk und einige Herstellungs-Aktivitäten. Neu ist die Möglichkeit für kleine Unternehmer mit einem Umsatz bis zu 600.000 CZK, diese Erfassung wie bisher in handschriftlicher Papier-Form zu führen. All die vorstehend angesprochenen Unternehmer haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung in Höhe 5.000 CZK zu beanspruchen, um die mit der Einführung verbunden Kosten auszugleichen.

Besteuerung von Glückspiel
  • Anfang 2020 wird der Steuersatz für Lotteriebetreiber von 23% auf 35% erhöht.
  • Außerdem werden auch natürliche Personen, mit Gewinnen von mehr als 1.000.000 CZK besteuert.


eNeschopenka
Ab 1. 1. 2020 ist ein neues elektronisches System „eNeschopenka“ in Betrieb. Es handelt sich um eine Vereinfachung im Rahmen von Anmeldung und Bearbeitung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die neuerdings in elektronischer Form zwischen Mitarbeiter, Arbeitgeber, Arzt und Sozialversicherung abgewickelt wird.

Erhöhung des Minimumlohns
Der Minimumlohn wird von 13.550,- CZK auf 14.600,- CZK erhöht.

Elterngeld
Ab Januar 2020 wird das Elterngeld von 220.000 CZK auf 300.000 CZK erhöht. Für Zwillinge sogar auf 330.000 CZK. Diese Erhöhung ist für alle Eltern gültig, die Elterngeld nach dem 1. 1. 2020, sei es erstmals oder schon aktiv, beziehen.

Befreiung von Grunderwerbsteuer
Von der Zahlung der Grunderwerbsteuer werden zukünftig ausgewählte Wohnungen in Wohnhäusern befreit, die die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen.

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