Tschechische Gesellschaften dürfen ab 2011 nach IFRS bilanzieren

10. 2. 2011

Ab 2011 dürfen auch tschechische nicht börsennotierte Gesellschaften nach den Internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS) ihre Jahresabschlüsse erstellen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft Bestandteil eines Konsolidierungskreises ist und das Konzernunternehmen dadurch verpflichtet ist, innerhalb der Gruppe seinen Jahresabschluss ebenfalls nach IFRS zu erstellen. Die Entscheidung über die Bilanzierung nach IFRS und über den Zeitpunkt, ab dem die IFRS als Bilanzierungsgrundlage einbezogen werden, unterliegt der Genehmigung der Hauptversammlung.

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