Verbraucher können ab Februar 2016 bei Verbraucherschlichtungsstelle mit Hilfe der Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden
Zum 1. Februar 2016 wurde der Verbraucherschutz erweitert, um bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für den Verbraucher eine schnellere Klärung mit Verkäufern und Dienstleistern zu erreichen…
Verkäufer und Dienstleister sind nun verpflichtet, den Verbraucher über diese neue Möglichkeit einer Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zu informieren, um beiden Seiten Geld und Zeit zu sparen.
Der Verbraucher hat nun das Recht, die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bei Käufen und Dienstleistungen zu nutzen. Die Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ist jedoch nicht anwendbar bei Verträgen über Gesundheitsleistungen und Arzneien sowie in nichtökonomischen Angelegenheiten und gegenüber Anbietern von qualifizierten Ausbildungsangeboten.
Ein typisches Beispiel für die Anwendung betrifft Gewährleistungsansprüche.
Verkäufer und Dienstleister haben dem Verbraucher klar und deutlich die tschechischen Möglichkeiten einer Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter Angabe von Website und Adressen der Verbraucherschlichtungsstellen zu benennen.
In der Tschechischen Republik gelten folgende Einrichtungen als Verbraucherschlichtungsstellen:
1) Finanční arbitr v oblasti finančních služeb / The Financial Arbiter2) Český telekomunikační úřad / Czech Telecommunication Office
3) Energetický regulační úřad / Energy Regulatory Office
4) Česká obchodní inspekce / Czech Trade Inspection Authority
Falls diese Verpflichtungen nicht befolgt werden, drohen Verkäufer und Dienstleister Geldbußen bis zu 1 MioCZK.
Quelle:
http://www.epravo.cz/top/clanky/novinka-v-zakone-o-ochrane-spotrebitele-mimosoudni-reseni-spotrebitelskych-sporu-100463.html