Wirtschaftliche Eigentümer, neue Regeln ab Juni 2021

6. 5. 2021
Ab dem 1. Juni 2021 treten in der Tschechischen Republik neue Bestimmungen des Gesetzes 37/2021 Slg. über wirtschaftliche Eigentümer in Kraft.

Der wirtschaftliche Eigentümer ist eine Person, die direkt oder indirekt ein erhebliches Einkommen aus einer juristischen Person oder einer anderen juristischen Gestaltung (Treuhand) für sich selbst erzielen kann – „Endbegünstigte Person“, oder es ist eine Person, die tatsächlich eine juristische Person direkt oder indirekt verwalten kann, ohne von jemandem kontrolliert zu werden – „Person mit endgültigem Einfluss“. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der tatsächliche Eigentümer bei einer juristischer Person derjenige ist, der einen Anteil von mehr als 25% hat.

Gegenstand der Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer sind die gesetzlich festgelegten Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer und neu auch die damit verbundenen Tatsachen, insbesondere Beschreibung der gesamten Unternehmensgruppe.

Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu Daten über den Namen, den Wohnsitzstaat, das Geburtsjahr und den Geburtsmonat sowie die Staatsbürgerschaft des wirtschaftlichen Eigentümers und über den Status des wirtschaftlichen Eigentümers.

Neben Geldbußen (bis zu TZK 500) regelt das Gesetz die negativen privatrechtlichen Folgen der Nichtregistrierung des tatsächlichen Eigentümers. Es wird nicht möglich, den Gewinn an den nicht eingetragenen wirtschaftlichen Eigentümer der Gesellschaft zu zahlen (im Falle einer Zahlung trotz des Verbots kann es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln). Ebenso kann der nicht registrierte wirtschaftliche Eigentümer seine Stimmrechte nicht ausüben; wird ein Beschluss trotz des Verbots durchgesetzt, besteht die Gefahr, dass der Beschluss für ungültig erklärt wird.

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