Tschechisches Finanzministerium bereitet Gesetz über elektronische Erfassung von Bareinnahmen vor

26. 3. 2015
Die neue gesetzliche Regelung über die elektronische Erfassung der Bareinnahmen soll ab 2016 in Kraft treten. Die Einführung ist stufenweise geplant, zuerst für die Unternehmen (Rechtspersonen), die ein Hotel, Pension etc. oder Restaurant betreiben. Ab April 2016 wird diese Verpflichtung auf Handelsunternehmen (einschließlich Großhandel) und ab der zweiten Jahreshälfte auf Einzelunternehmer erweitert. Für die elektronische Erfassung der Bareinnahmen soll keine zusätzliche technische Ausstattung erforderlich sein. Geplant ist, dass herkömmliche Kassen mit Internetzugang oder Computer, Tablets und Smartphones als technische Mittel eingesetzt werden können. Die Erfassung beruht auf einem Prinzip des elektronischen Austausches zwischen dem Speicher des Ministeriums und dem Unternehmer. Dabei werden entsprechende Codes ausgetauscht, die auf einer ausgestellten Quittung aufgeführt werden müssen. Laut dem aktuellen Gesetzesentwurf ergeben sich für den Kunden keine Sanktionen, falls er seine Rechnung vom Händler nicht mitnimmt.