Tschechisches Finanzministerium hat über die Verschiebung der Wirksamkeit des Gesetzes über elektronische Erfassung von Bareinnahmen entschieden
30. 9. 2015
Die neue gesetzliche Regelung über die elektronische Erfassung von Bareinnahmen sollte ab 2016 in Kraft treten, neuerlich wurde aber wegen diversen Anpassungen, die noch vorzunehmen sind, über eine Verschiebung bis Mitte 2016 entschieden. Die zunächst geplante Ausnahme für Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 2 Mio CZK soll nicht umgesetzt werden.