Verpflichtungen zum Nachweis der Herkunft des Vermögens

1. 2. 2017
Mit Wirkung zum 1.Dezember 2016 wurden im tschechischen Recht Grundsätze für die Nachweispflicht zur Herkunft des Vermögens verankert. Ziel ist es, nicht angemeldete und infolge dessen nicht versteuerte Einnahmen zu entdecken und nachträglich zu versteuern.

Schon ab 5 Mio CZK (ca 185 TEUR) Differenz zwischen den in der Steuererklärung deklarierten Einnahmen und dem Vermögenzuwachs oder dem Verbrauch oder anderen Ausgaben des Steuerzahlers darf das Finanzamt einen Nachweis verlangen, dass das Vermögen ordentlich versteuert wurde. Der Steuerzahler ist in diesem Falle beweispflichtig. Bei nicht ausreichendem Nachweis kann nachversteuert werden.