Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie der EU (ATAD) wird auch in CZ umgesetzt

11. 6. 2018
Die „Richtlinie 2016/1164 zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts" auch "ATAD" genannt, wird ab 2019 auch in die tschechische Gesetzgebung umgesetzt.

Eine Zinsschranke für Fremdkapitalkosten in Höhe von 30 % der EBITDA soll eingeführt werden. Betroffen sind Zinsen und Kursdifferenzen, Zinsen aus Leasinggeschäften etc. ungeachtet wie diese bilanziert werden (Aufwand oder Bestandteil der Aktiva), ob es sich um Geschäfte unter fremden Dritten oder um Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen handelt.

Laut aktuellem tschechischen Gesetzesentwurf sollen Fremdkapitalkosten bis zu 1 Mio. CZK. ausgenommen werden. Betroffen sind auch sämtliche Darlehen, Kredite und sonstige Finanzierungsinstrumente, die vor dem 17. Juni 2016 abgeschlossen wurden.
Einige Finanzinstitutionen (Banken, Versicherungen) sollen ausgenommen werden.

Neue Regelungen für die Besteuerung im Fall einer dauerhaften grenzüberschreitenden Übertragung von Vermögenswerten, bei der Verlegung des Steuersitzes oder der ausgeübten Geschäftstätigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in einen Drittstaat sind erst ab 2020 zu erwarten (exit taxation).

Die Novellierung liegt zurzeit im Entwurf vor. Über die aktuelle Entwicklung werden wir weiter informieren.


Quelle: www.mfcr.cz