Änderung des Umwandlungsgesetzes

15. 9. 2024
Mitte Juli 2024 ist die Änderung des Umwandlungsgesetzes (Ges. Nr. 125/2008 Slg.) in de Kraft getreten.

Das Gesetz ergänzt die bestehenden Umwandlungen in Form der Teilung um die Möglichkeit der Umwandlung durch Ausgliederung. Durch die Ausgliederung überträgt die Gesellschaft einen oder mehrere Teile ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit auf einen oder mehrere Rechtsträger. Die übertragende Gesellschaft bleibt dabei bestehen. Der übernehmende Rechtsträger wird zu einer Tochtergesellschaft der übertragenden Gesellschaft.