Steuerreform 2019 – Neuerungen und Änderungen

8. 1. 2019
Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Zuge der Steuerreform in der Tschechischen Republik, die schon am Anfang oder im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten werden, finden Sie hier:

Körperschaftsteuer Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie der EU (ATAD) wurde implementiert, mit folgenden Auswirkungen:
Eine Zinsschranke für Fremdkapitalkosten ( z.B.: Zinsen, Kursdifferenzen), deren Höhe 80 mil. CZK überschreitet oder die 30 % der EBITDA übersteigen, wird eingeführt. EBITDA wird für steuerliche Zwecke als Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (AfA) ermittelt.

Besteuerung im Fall einer dauerhaften grenzüberschreitenden Übertragung von Vermögenswerten , bei der Verlegung des Steuersitzes oder der Geschäftstätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in einen Drittstaat, falls die Tschechische Republik infolge der Übertragung das Besteuerungsrecht verliert.

Besteuerungen von Gewinnen ausländischer niedrigbesteuerten Tochtergesellschaften (controlled foreign company – CFC rules), die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Einkünfte dieser Gesellschaften werden zukünftig der Muttergesellschaft in der Tschechischen Republik zugerechnet.

Meldepflicht bei Ausschüttung und ähnlichen Zahlungen an ausländische Muttergesellschaft . Gesellschaften, die an die ausländische Muttergesellschaften Gewinne und ähnliche Zahlungen ausschütten, die einer Quellensteuer unterliegen oder von der Quellensteuer befreit sind, müssen zukünftig die Ausschüttung an die Finanzverwaltung melden.


Umsatzsteuergesetz Implementierung des EU-Rechts im Bereich e-commerce, Nuregelung beim Vorsteueranspruch bei Neuregistrierung, Steuerbemessungsgrundlage für virtuelle Währungen (bitcoin) und sonstiges.


Steuerverwaltungsgesetz Das Steuerverwaltungsgesetz beinhaltet neu eine Regelung zum Verbot des Rechtsmißbrauches, welches schon in der Rechtssprechung der tschechischen Gerichte seit einiger Zeit praktisch angewendet wurde.