Neuerung der EU - Bilanzrichtlinie

11. 2. 2022
Große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse veröffentlichen ab 2024 einen Bericht über Zahlungen von Körperschaftsteuer in einzelnen EU-Ländern.

Ende 2021 hat das EU-Parlament Erweiterung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU verabschiedet. Nach neuen Regeln werden spätestens ab Juni 2024 internationale Unternehmen mit konsolidiertem Umsatz über 750 Mio. EUR und Unternehmen von öffentlichem Interesse im Rahmen des Country by Country Reportings Informationen über das Unternehmensgegenstand, Anzahl der Mitarbeiter, netto Umsatz gemindert um die von den Tochtergesellschaften ausgezahlten Dividenden, Gewinn/Verlust vor Steuern, die Höhe der in einzelnen EU-Ländern bezahlten Körperschaftsteuer und die Höhe der Gewinn-/Verlustvorträge am Ende jeder Bilanzierungsperiode veröffentlichen müssen.

Das Einheitliche Formular zum Zweck der Veröffentlichung wird noch bekannt gegeben.

Die Wirtschaftsprüfer werden über die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht in deren Prüfungsberichten informieren müssen.