Corporate Sustainability Due Diligence Directive verabschiedet
16. 5. 2024
Ende April 2024 hat das EU Parlament die neue Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, (CSDDD) verabschiedet.
Die Unternehmen sollen mit entsprechender Sorgfalt möglichst alle relevanten Risiken identifizieren, die negative Auswirkungen auf deren Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen haben, die mit Bezug zu nachhaltigkeitsrelevanten Belangen entstehen oder entstehen könnten. Diese Risiken sollen überwacht werden und bei Verstößen sollen geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Die Mitgliedstaaten müssen die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in deren Nationalrecht umsetzen. Die CSDDD wird auch Unternehmen aus Drittländern betreffen, die in der EU tätig sind.
Die Richtlinie wird in den Jahren 2027 bis 2029, abhängig von der Größe der Unternehmen, wie Folgt umgesetzt:
Die Unternehmen sollen mit entsprechender Sorgfalt möglichst alle relevanten Risiken identifizieren, die negative Auswirkungen auf deren Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen haben, die mit Bezug zu nachhaltigkeitsrelevanten Belangen entstehen oder entstehen könnten. Diese Risiken sollen überwacht werden und bei Verstößen sollen geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Die Mitgliedstaaten müssen die CSDDD innerhalb von zwei Jahren in deren Nationalrecht umsetzen. Die CSDDD wird auch Unternehmen aus Drittländern betreffen, die in der EU tätig sind.
Die Richtlinie wird in den Jahren 2027 bis 2029, abhängig von der Größe der Unternehmen, wie Folgt umgesetzt:
- ab 2027 verpflichtend für Unternehmen mit über als 5 Tausend Mitarbeitern und Umsatz von mehr als 1 500 Mio EUR,
- ab 2028 verpflichtend für Unternehmen mit über als 3 Tausend Mitarbeitern und Umsatz von mehr als 900 Mio EUR,
- ab 2029 verpflichtend für Unternehmen mit über als 1 Tausend Mitarbeitern und Umsatz von mehr als 450 Mio EUR.