News
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
4. November 2010Das Abgeordnetenhaus hat neben zahlreichen Sparmaßnahmen im Einkommensteuer- und Sozialbereich auch neue Regeln für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verabschiedet. Während der Arbeitgeber bisher die Zahlungen für die ersten 14 Tage der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen hatte, wird die Zahlung zukünftig auf 21 Tage erweitert. Die Neuregelungen werden nach Verabschiedung durch Senat und nach Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft treten.
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Kein Steuererlass mehr ab 2011
28. Oktober 2010Zum 1. 1. 2011 tritt ein neues Steuerverwaltungsgesetz (Nr. 280/2009 Slg., daňový řád) in Kraft. Danach hat der Steuerzahler nicht mehr die Möglichkeit, bei der Finanzbehörde den Erlass von nachträglich festgesetzten Steuern (z.B. aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung) und der dazugehörigen Strafzinsen zu beantragen. Die bis zum Jahresende 2010 eingereichten Erlassanträge werden noch nach bisher gültigem Recht entschieden.