News
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Neues Zahlungssystem ab Februar 2014
21. Oktober 2013Ab 1. Februar 2014 treten Änderungen bei europäischen Banküberweisungen in Kraft: bei nationalen und internationalen Zahlungen und Zahlungen in EUR innerhalb und über die Grenzen der EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und der Schweiz.
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Erhöhung des Mindestlohnes
12. August 2013Ab dem 1.8.2013 wurde nach langer Zeit der gesetzliche Mindestlohn pro Monat von CZK 8.000 auf CZK 8.500 (von 48,10 CZK/Stunde auf 50,60 CZK/Stunde) erhöht.
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Fälligkeitsfrist der Forderungen gesetzlich geregelt
3. April 2013Die gesetzliche Maximalfrist von 30 Tagen für Fälligkeit von Forderungen wurde Ende März 2013 im tschechischen Handelsgesetzbuch neu geregelt. Die Vertragsparteien können diesen Frist vertraglich auf 60 Tage verlängern. Damit wurden die Bestimmungen der EU Richtlinie 2011/7/EG in tschechische Gesetze übernommen.
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Erleichterungen bei Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen
3. Januar 2013Zum 1.1.2013 werden Verrechnungspreise für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert. Betroffen sind unter anderem regelmäßige Verwaltungs-, Finanz- und Beratungsleistungen, deren Gesamtwert 10% des Umsatzes des leistenden Unternehmens, 20% der Betriebskosten des empfangenden Unternehmens und 50 Mio. CZK pro Jahr nicht überschreitet.
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Änderung im Schuldverschreibungsrecht
14. Dezember 2012Auch natürliche Personen dürfen ab 2012 Schuldverschreibungen ausgegeben – bisher war dies nur Unternehmen gestattet. Zukünftig ist in beiden Fallen eine Genehmigung der Tschechischen Nationalbank (CNB) nicht erforderlich.
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Tschechisches Handelsregister in elektronischer Form startet neu zum 31.März 2012
19. März 2012Der elektronische Betrieb des tschechischen Handelsregisters wird ab dem 31.März 2012 neu starten. Die im Handelsregister veröffentlichte Informationen über Unternehmen werden per Internet abrufbar. Auch ein Handelsregisterauszug, der zukünftig als Original gilt, kann bequem per Internet in einem PDF Format heruntergeladen werden. Änderungen der Eintragungen sind eigenständig interaktiv durchführbar.
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Umfangreiche Reformen in der Tschechischen Republik (Stand Anfang 2012)
23. Januar 2012Über die in der Tschechischen Republik geplanten Reformen, welche sowohl die alle paar Jahre üblichen Steuerreformen als auch die Vorbereitung des neuen tschechischen BGB betreffen, können Sie mehr erfahren unter
http://icv.vlada.cz/
Die Steuerreformen betreffen Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Schenkung- und Erbschaftssteuer. Hinzu kommen Sozialreform (Krankengeld, Rente) und Reformen im Gesundheitswesen. Zu beachten sind auch Antikorruptionsmaßnahmen, die in den nächsten Jahren durchgesetzt werden sollen. -
Insolvenzrecht legt ab dem 1.1.2012 der Geschäftsleitung neue Verpflichtungen auf
10. Januar 2012Ab dem 1.1.2012 ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen, wenn der Marktwert der Aktiva niedriger ist, als fällige und noch nicht fällige Verbindlichkeiten. Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrags besteht in diesem Fall auch dann, wenn das Unternehmen in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten laufend zu begleichen.
Für die Erfüllung dieser Verpflichtung sind Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand) und neulich auch leitende Mitarbeiter (z.B. Finanzdirektor) persönlich verantwortlich.
Die Geschäftsleitung ist gefordert, laufend den Marktwert des Vermögens und die Höhe sowohl der bilanziellen als auch der außerbilanziellen Verbindlichkeiten zu prüfen. -
Spezialisierte Finanzbehörde in der Tschechischen Republik ab 2012
23. September 2011Ab Januar 2012 wird eine hochspezialisierte Finanzbehörde für die gesamte Tschechische Republik eingerichtet, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Steuerverwaltung von Großunternehmen wie Banken, Versicherungen, Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 80 Mio. EUR und in der Verwaltung von Sonderfällen liegen wird. Von dieser Neuordnung betroffene Unternehmen werden informiert.
http://cds.mfcr.cz/cps/rde/xchg/cds/xsl/ceska_danova_sprava_13965.html
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Tschechische Gesellschaften dürfen ab 2011 nach IFRS bilanzieren
10. Februar 2011Ab 2011 dürfen auch tschechische nicht börsennotierte Gesellschaften nach den Internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS) ihre Jahresabschlüsse erstellen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft Bestandteil eines Konsolidierungskreises ist und das Konzernunternehmen dadurch verpflichtet ist, innerhalb der Gruppe seinen Jahresabschluss ebenfalls nach IFRS zu erstellen. Die Entscheidung über die Bilanzierung nach IFRS und über den Zeitpunkt, ab dem die IFRS als Bilanzierungsgrundlage einbezogen werden, unterliegt der Genehmigung der Hauptversammlung.