News

  • Neue Veröffentlichungspflichten

    15. April 2014

    Das Gesetz über Körperschaften Nr 90/2012 (Zákon o obchodních korporacích) brachte mit Wirkung zum 1.1.2014 neue Veröffentlichungspflichten nicht nur für Aktiengesellschaften sondern auch für sonstige Gesellschaften verschiedener Rechtsformen, die einem Konzern zugehören, und für alle Gesellschaften, die eigene Webseiten eingerichtet haben. Alle Gesellschaften jeder Rechtsform haben auf ihren Webseiten mindestens zu veröffentlichen: Namen, Sitz, Angaben über die Eintragung im Handelsregister und Identifikationsnummer, Erklärung über die Zugehörigkeit zu einem Konzern, Gutachten über Eigenkapitalbewertung (§ 91) und Informationen über Umwandlungen. Aktiengesellschaften veröffentlichen zusätzlich: Angaben über deren Jahresabschluss, Einladung zur Hauptversammlung (beides mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung), Lagebericht, Bericht über gewährleistete Darlehen (§ 312), Erläuterungen für Aktionäre ( § 358), Gegenvorschläge der Aktionäre (§362).

  • Neue Investitionszulagen ab dem 1. Juli 2014

    11. Dezember 2013

    In 2014 gibt es neue Regeln für regionale Förderungen. Die wichtigste Änderung ist die Begrenzung der öffentlichen Förderung von Investitionsanreizen nach dem 1. Juli 2014 auf maximal 25% der förderfähigen Kosten. Diese Beschränkung gilt für Großunternehmen (laut der EU Definition – Gesellschaft mit mehr als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von über 500 Mio. EUR oder Bilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR). Falls Unternehmen diese Investitionsanreize nutzen wollen, sind die Investitionsvorhaben der zuständigen „Agentur CzechInvest“ bis Ende Februar 2014 vorzulegen.

  • Neues Zahlungssystem ab Februar 2014

    21. Oktober 2013

    Ab 1. Februar 2014 treten Änderungen bei europäischen Banküberweisungen in Kraft: bei nationalen und internationalen Zahlungen und Zahlungen in EUR innerhalb und über die Grenzen der EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Länder Island, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und der Schweiz.

  • Erhöhung des Mindestlohnes

    12. August 2013

    Ab dem 1.8.2013 wurde nach langer Zeit der gesetzliche Mindestlohn pro Monat von CZK 8.000 auf CZK 8.500 (von 48,10 CZK/Stunde auf 50,60 CZK/Stunde) erhöht.

  • Fälligkeitsfrist der Forderungen gesetzlich geregelt

    3. April 2013

    Die gesetzliche Maximalfrist von 30 Tagen für Fälligkeit von Forderungen wurde Ende März 2013 im tschechischen Handelsgesetzbuch neu geregelt. Die Vertragsparteien können diesen Frist vertraglich auf 60 Tage verlängern. Damit wurden die Bestimmungen der EU Richtlinie 2011/7/EG in tschechische Gesetze übernommen.

  • Erleichterungen bei Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen

    3. Januar 2013

    Zum 1.1.2013 werden Verrechnungspreise für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert. Betroffen sind unter anderem regelmäßige Verwaltungs-, Finanz- und Beratungsleistungen, deren Gesamtwert 10% des Umsatzes des leistenden Unternehmens, 20% der Betriebskosten des empfangenden Unternehmens und 50 Mio. CZK pro Jahr nicht überschreitet.

  • Änderung im Schuldverschreibungsrecht

    14. Dezember 2012

    Auch natürliche Personen dürfen ab 2012 Schuldverschreibungen ausgegeben – bisher war dies nur Unternehmen gestattet. Zukünftig ist in beiden Fallen eine Genehmigung der Tschechischen Nationalbank (CNB) nicht erforderlich.

  • Tschechisches Handelsregister in elektronischer Form startet neu zum 31.März 2012

    19. März 2012

    Der elektronische Betrieb des tschechischen Handelsregisters wird ab dem 31.März 2012 neu starten. Die im Handelsregister veröffentlichte Informationen über Unternehmen werden per Internet abrufbar. Auch ein Handelsregisterauszug, der zukünftig als Original gilt, kann bequem per Internet in einem PDF Format heruntergeladen werden. Änderungen der Eintragungen sind eigenständig interaktiv durchführbar.

  • Umfangreiche Reformen in der Tschechischen Republik (Stand Anfang 2012)

    23. Januar 2012

    Über die in der Tschechischen Republik geplanten Reformen, welche sowohl die alle paar Jahre üblichen Steuerreformen als auch die Vorbereitung des neuen tschechischen BGB betreffen, können Sie mehr erfahren unter

    http://icv.vlada.cz/

    Die Steuerreformen  betreffen Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Schenkung- und Erbschaftssteuer. Hinzu kommen Sozialreform (Krankengeld, Rente) und Reformen im Gesundheitswesen. Zu beachten sind auch Antikorruptionsmaßnahmen, die in den nächsten Jahren durchgesetzt werden sollen.

  • Insolvenzrecht legt ab dem 1.1.2012 der Geschäftsleitung neue Verpflichtungen auf

    10. Januar 2012

    Ab dem 1.1.2012 ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens verpflichtet Insolvenzantrag zu stellen, wenn der Marktwert der Aktiva  niedriger ist, als fällige und noch nicht fällige Verbindlichkeiten.  Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrags besteht in diesem Fall auch dann, wenn das Unternehmen in der Lage ist, seine  Verbindlichkeiten  laufend zu begleichen.

    Für die Erfüllung dieser Verpflichtung sind Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand) und neulich auch leitende Mitarbeiter (z.B. Finanzdirektor) persönlich verantwortlich.
    Die Geschäftsleitung ist gefordert, laufend den Marktwert des Vermögens und die Höhe sowohl der bilanziellen als auch der außerbilanziellen Verbindlichkeiten zu prüfen. 

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